Leihmutterschaft
Nachdem Jens Spahn die Geburt seines Sohnes in den USA durch eine Leihmutter der Öffentlichkeit kundtat, ist das Thema Leihmutterschaft wieder aktuell.
Was versteht man unter Leihmutterschaft?
Unter Leihmutterschaft versteht man, dass eine Frau ein Kind für andere Menschen austrägt. Die Leihmutterschaft gehört damit, wie die Samen- und Eizellspende, zur Reproduktionsmedizin.
In Deutschland sind Leihmutterschaft und Eizellspende verboten. Dazu hat sich unter anderem die CDU immer eindeutig bekannt. Zuletzt auf ihrem Parteitag im Februar 2026, da nach ihrem Werteverständnis weder die kommerzielle noch die altruistische Leihmutterschaft vereinbar ist.
Damit sollen Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken verhindert werden.
Tatsächlich werden allerdings im Auftrag deutscher Paare mit Kinderwunsch Kinder im Ausland durch Leihmütter geboren, um dann in Deutschland aufzuwachsen.
Laut Schätzungen geben pro Jahr bis zu 400 in Deutschland lebende Paare eine Leihmutterschaft in Auftrag.
Länder wie Portugal, Großbritannien, Griechenland oder auch Kanada erlauben die sogenannte altruistische Leihmutterschaft.
Bei der altruistischen Leihmutterschaft stellt eine Leihmutter ihren Körper aus uneigennützigen Motiven zur Verfügung. Sie bekommt dafür in der Regel eine „Aufwandsentschädigung.“
Im Gegensatz dazu ist die kommerzielle Leihmutterschaft beispielsweise in den USA, Georgien oder der Ukraine erlaubt.
In Italien ist demgegenüber die Leihmutterschaft auch dann strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Paaren drohen Geldbußen zwischen 600.000 Euro und einer Million Euro sowie Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren.
Wie ist das Meinungsspektrum zur Leihmutterschaft?
Leihmutterschaft wirft viele ethische, moralische, praktische und rechtliche Fragen auf.
Die Diskussion ist in ihrer Gesamtbreite kaum darzustellen. So kommt das Recht auf die Ermöglichung eines Familienlebens trotz biologischer oder gesundheitlicher Gründe in Betracht, ebenso das Recht der Leihmütter auf körperliche Integrität im Sinne von Selbstbestimmung sowie auf Bewahrung und Schutz der Gesundheit und nicht zuletzt der Schutz vor Ausbeutung.
Zum Thema Bewahrung und Schutz der Gesundheit sind laut den Gynäkologinnen im Arbeitskreis Frauengesundheit (der Arbeitskreis Frauengesundheit ist der größte unabhängige Zusammenschluss von Organisationen und Fachfrauen, die sich für Frauengesundheit in Deutschland engagieren) verschiedene Aspekte zu beachten. Dazu zählen einerseits die Risiken für die Eizellgeberin.
So führt die hormonelle Behandlung, die für die Eizellengabe notwendig ist, häufig zu Beschwerden, wie Übelkeit oder Stimmungsschwankungen. In seltenen Fällen kann sie aber auch zu einer Beeinträchtigung der Leber- und Nierenfunktion führen.
Die invasive Abpunktion der Eizellen kann zu Blutungen im Becken, von Darm und Blase und zu Entzündungen führen, die eine mögliche Beeinträchtigung der eigenen Fruchtbarkeit der Eizellengeberin zur Folge haben können.
Es bestünden außerdem Risiken für die Eizellnehmerin. Schwangerschaften nach künstlicher Befruchtung mit fremden Eizellen können zu verstärkten entzündlichen Gegenreaktionen im Körper der Schwangeren führen. Hierzu gehört beispielsweise das Risiko der Präeklampsie. Dabei kommt es zu Ganzkörperbeschwerden wie Bluthochdruck, Kopfschmerzen und Wassereinlagerungen.
Das Risiko der Präeklampsie ist bei künstlicher Befruchtung erhöht und wird bei Mehrlingsschwangerschaften - wie sie häufig bei Leihmutterschaften der Fall sind - noch wahrscheinlicher. Die Morbidität und Mortalität sei bei fremden Eizellen insgesamt doppelt so hoch wie bei eigenen.
Es bestehen aber auch Risiken für die nach Eizellgabe entstandenen Föten und Kinder. Dazu würden Wachstumsretardierung, Untergewicht, teils extreme Frühgeburtlichkeit sowie eine höhere Rate an Totgeburten zählen im Vergleich zu den Risiken einer Schwangerschaft, die durch eine künstliche Befruchtung mit eigenen Eizellen entstanden ist.
Die Probleme und Risiken des Leihgebärens decken sich weitgehend mit denen einer Fremd-Eizell-Behandlung, weil die Leihmutter i.d.R. ein Kind nach einer künstlichen Befruchtung mit den Eizellen der Bestellerin oder einer Eizellgeberin austrägt.
Was spricht für eine Leihmutterschaft?
Leihmutterschaft ist insbesondere attraktiv für Einzelpersonen oder Paare, welche genetisch mit dem Kind verwandt sein wollen, aber selbst keine Kinder austragen können oder wollen. Dies kann eine Vielzahl von Gründen haben, wie medizinische Komplikationen oder Vorerkrankungen oder dass es sich um ein homosexuelles Paar handelt.
Es stellt sich die Frage, ob das Verbot der Leihmutterschaft eine Diskriminierung von homosexuellen Paaren oder von einem heterosexuellen Paar, das keine Kinder bekommen kann, ist.
Verstößt die Leihmutterschaft gegen das Naturgegebene – ohne dabei zu diskriminieren? Ist Natur ein Maßstab für Moral?
Es wird angeführt, dass für Personen, die sich nach einem Kind sehnen, weiterhin die Möglichkeit besteht zu adoptieren oder ein Pflegekind aufzunehmen.
Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien fehlen jedes Jahr mindestens 4.000 potenzielle Pflegeeltern für vor allem jüngere Kinder, die in einem Kinderheim untergebracht werden müssen.
Befürworter der Leihmutterschaft argumentieren mit dem Selbstbestimmungsrecht, wonach eine Frau selbst entscheiden können muss, ob sie ein Kind für jemanden „Dritten“ austragen möchte.
Für eine Legalisierung in Deutschland wird unter anderem das Argument angeführt, dass eine Erlaubnis Rechtssicherheit schaffen würde.
Fest steht, dass in § 1591 BGB klar der Begriff Mutter definiert ist. So heißt es wörtlich: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“
Damit ist die Leihmutter nach deutschem Recht die Mutter des von ihr zur Welt gebrachten Kindes.
Wie funktioniert die Zuordnung der Elternschaft?
Obwohl die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, ist es heute schon möglich, Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes zu werden.
Seit einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2014 kann in Deutschland die Rechtsstellung als Vater und Mutter für ein Kind eingetragen werden, welches im Ausland von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es dem Kindeswohl entsprechen würde, wenn die Personen, die sich um das Kind kümmern wollen, auch als Eltern anerkannt werden.
Voraussetzung hierfür sei allerdings eine entsprechende gerichtliche Entscheidung im Ausland. Nur wenn ein Gericht nach dortigem Recht die Elternschaft der Auftraggebenden feststellt, kann diese in Deutschland anerkannt werden. Diese Praxis gilt laut Anwaltsblatt insbesondere für die USA. In osteuropäischen Staaten wie Georgien und der Ukraine wird laut Anwaltsblatt dagegen nur eine Geburtsurkunde ausgestellt, in der die Leihmutter nicht erwähnt wird.
Sofern keine gerichtliche Entscheidung des Geburtsstaates vorliegt, werden die Paare, die sich den Kinderwunsch durch eine Leihmutterschaft ermöglichen wollen, beispielsweise qua Gesetz rechtliche Eltern des Kindes.
Nach deutschem Recht ist die Leihmutter als Geburtsmutter rechtliche Mutter des Kindes. Ist sie verheiratet, so ist ihr Ehemann rechtlicher Vater des Kindes, wobei der genetische Vater die Vaterschaft anfechten kann. Ist die Leihmutter nicht verheiratet, kann zumindest der „Wunschvater“ die Vaterschaft für das Kind anerkennen. Die rechtliche Elternschaft des anderen „Wunschelternteils“ erfolgt dann im Wege der Stiefkindadoption.
Was sind die Argumente gegen eine Leihmutterschaft?
Es wird jedoch kritisiert, dass eine Schwangerschaft zu einer Dienstleistung, ein Kind zu einer Ware und der Körper der Austragenden kommerzialisiert und instrumentalisiert werden würde.
Verletzt die Leihmutterschaft die Würde des Kindes, da es zu einem Objekt der Kommerzialisierung werden könnte?
Verletzt diese Form der Reproduktion aufgrund einer Unterwerfung der Leihmutter unter Profit und Interessen Dritter ihre Würde?
Handelt es sich um eine Instrumentalisierung jener Frauen in prekären Lebenslagen, die aus wirtschaftlicher Not in eine Leihmutterschaft einwilligen?
Wie freiwillig ist eine altruistische Leihmutterschaft? Wo ziehen wir die Grenzen zwischen kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft? Wo liegen die Grenzen bei ökonomischer Asymmetrie, dass man von einer Kommerzialisierung sprechen muss? Wann von psychischen Zwängen und Abhängigkeiten, weil man ein Versprechen einhalten will?
Muss die reproduktive Selbstbestimmung nicht dort enden, wo kommerzielle Aspekte vorherrschen? Sind Eizellspende und Leihmutterschaft ein Zeichen für Emanzipation und Gleichstellung?
Auch wenn immer wieder mit dem Verweis der Selbstbestimmung durch das Grundgesetz argumentiert wird, gibt es bis heute das Recht auf Kinder nicht.
Was ist,
Ein Kind ist eng mit der austragenden Frau, seiner Mutter, verbunden. Es hört deren Stimme, spürt deren Herzschlag, bemerkt unbewusst deren Stimmungslagen.
Schwangerschaft geht über einen körperlichen Prozess und eine neutrale Dienstleistung hinaus, schon aufgrund des Selbsterlebens und den Einfluss auf genetische Faktoren.
Das Kindeswohl sollte bei einer Diskussion immer angesprochen werden.
Wie tangiert eine gespaltene Elternschaft die Identitätsbildung des Kindes?
Fühlt sich ein Kind noch mehr gewollt, weil es weiß, dass die sozialen Eltern eine bewusste Entscheidung für das Kind getroffen haben? Oder fühlt es sich verlassen von der Frau, die einen geboren hat? Welchen Einfluss hat es auf die Stabilität von Beziehungen und das Verständnis von Elternschaft, wenn die auftraggebenden Eltern einen nicht annehmen oder die austragende Frau, einen doch behalten möchte?
Das Wissen um die eigene Herkunft ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Ein Kind hat das Recht, seine eigene Herkunft zu kennen:
Aus Artikel 7 der Kinderrechtekonvention ergibt sich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, aber auch das Recht von Eltern betreut zu werden.
Ein Kind kann schon heute eine Vielzahl von Eltern haben: beispielsweise die Eizellspenderin, den Samenspender, die Leihmutter, die soziale Mutter und den sozialen Vater …
Artikel 9 UN - KRK bestimmt das Recht, mit den Eltern zusammenzuleben.
Artikel 11, 35 und 36 UN - KRK vermitteln das Recht, nicht gegen Geld gehandelt zu werden.
Tangiert wird auch das Kinderwohl aus den Artikeln 2 und 3 der UN - KRK. Die Frage, die man sich also stellen muss, ist, welche Schlüsse aus diesen Rechten zu ziehen sind und ob sie für oder gegen ein Verbot der Leihmutterschaft sprechen.
Was kostet eine Leihmutterschaft?
Die Gefahr, die Schwangerschaft zu einer Dienstleistung oder zu einer kommerziellen Industrie werden zu lassen, muss bedacht werden.
Allein diese Fragen verdeutlichen die ethische Dimension des Themas.
Die Kosten für eine Leihmutterschaft variieren stark und beginnen ab 40.000 Euro.
In den USA lagen Studien zufolge die Gesamtkosten hingegen bereits im Jahr 2022 bei bis zu 200.000 Dollar. Der Markt der Leihmutterschaft beträgt im Jahr 2026 geschätzt 29 Milliarden Euro, wobei die Agenturen und Vermittler den größten Teil daran verdienen.
Ist es akzeptabel, dass es von den finanziellen Möglichkeiten eines Paares abhängt, ein Kind im Wege der Leihmutterschaft zu bekommen?
Das sind nur einige Gedanken zu der schwierigen Thematik.
Wir müssen auch die Frage beantworten, wo wir als Gesellschaft und als Individualpersonen die Grenze zwischen unseren persönlichen Wünschen und der Verantwortung für andere ziehen.
Wie ist es ethisch zu bewerten, dass man das geltende Recht des Landes, in dem man lebt und dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, dadurch umgeht, dass man die rechtlichen Möglichkeiten anderer Länder - wie die Leihmutterschaft – nutzt.
Bei allen unseren Möglichkeiten, unserem Handeln und Entscheiden stellt sich immer die ethische Grundfrage: dürfen wir alles tun, nur, weil wir es können?