CDU Kreisverband Zollernalb

CDU-Albstadt befasst sich mit lokaler Energiepolitik

Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des CDU-Stadtverbandsvorstandes Albstadt stand die intensive Diskussion über energiepolitische Themen. Maßgeblich ging es hierbei um die Umsetzung der „Energiewende“. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der auch regional für eine erfolgreiche Änderung der Energieversorgung notwendigen Maßnahmen. Die CDU-Albstadt spricht sich dabei eindeutig gegen das „St.-Florians-Prinzip“ aus. Vielmehr müsse es darum gehen, zu untersuchen, welche Maßnahmen auch in unserer Region für eine künftige erfolgreiche Energieversorgung notwendig seien. Dabei hat die CDU-Albstadt zum aktuellen Diskussionsstand folgende Grundsätze entwickelt:

Mit den Ereignissen in Fukushima/Japan am 11.03.2011 wurde von der Bundesregierung ein rascher Atomausstieg beschlossen.

Dies macht die Schaffung neuer, möglichst umweltfreundlicher, regenerativer und wirtschaftlich tragbarer Energiegewinnung notwendig

Die von der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossene Änderung des Landesplanungsgesetzes soll am 01.09.2012 in Kraft treten. Ziel ist es, den Anteil der regenerativen Energien bis 2020 auf 40% zu steigern.

Die Genehmigung für Windkraftanlagen wird vereinfacht. Der Regionalverband Neckar-Alb hat infrage kommende Standorte für Pumpspeicherkraftwerke u.a. auch auf der Gemarkung Albstadt, konkret Gemarkung Laufen und Onstmettingen, festgestellt.

 

Die CDU Albstadt vertritt zu diesen Entwicklungen folgende Auffassung:

 

1. Windkraftanlagen eignen sich als neue Energiegewinnungsform für Albstadt nur eingeschränkt, denn es bestehen Zweifel

 

a) an der nachhaltigen Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen, da Höhe durch Sicherheitsvorschriften der Bundeswehr (Tieffliegerübungen) und durch bauordnungsrechtliche Beschlüsse beschränkt ist,

b) wegen bestehender Geräuschimmissionen, ferner Beeinträchtigung durch Schattenwurf (z.B. Flackerndes Licht wegen Rotorenbewegung),

c) Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt,

d) optische Beeinträchtigung des Landschaftsbilds nahe touristisch wertvoller Flächen und Wege (z.B. Albtraufwanderwege)

 

2. Pumpspeicherkraftwerke sind ökologisch und ökonomisch grundsätzlich wertvoll und als Energiequellen (-speicher) zu begrüßen,

 

a) da sie keine die Luftqualität beeinträchtigende Wirkung haben,

b) da sie geräuschlos betrieben werden,

c) da sie landschaftsgerecht ohne allzu große optische Beeinträchtigung gebaut werden können

d) da sie energetisch einen der höchsten Wirkungsgrade haben (bis zu 80%),

e) da sie technisch ausgereift und wegen lange bestehender Anlagen sicher und nachhaltig ohne großen Investitionsaufwand betrieben werden können,

f) und da sie als Zwischenspeicherung für kurzfristig und nicht nachhaltig produzierte Wind- und Solarenergie dringend benötigt werden,

g) da sie der Stadt Albstadt Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen zum Wohle der Bürger Albstadts erbringen werden und

h) da die Kommune selbst als Betreiberin /Teilhaberin Einfluss und Anteil an der regionalen Energiebelieferung haben kann.

 

 

 

Folgende Kriterien bei der Umsetzung von Pumpspeicherkraftwerken sind uns wichtig:

 

a) Im Rahmen der Standortsuche für Pumpspeicherkraftwerke ist dem Landschaftsschutz (großer Flächenverbrauch, Landschaftsschutzgebiet etc.) als Abwägungskriterium oberste Priorität einzuräumen.

b) Eine wie auch immer geartete Beteiligung oder Einbindung der Stadtwerke Albstadt

  • zur Wahrung der Bürgerinteressen in Albstadt

  • zur Beteiligung an den energetischen Vorteilen

  • höhere Netzsicherheit im Gesamten

  • zur Beteiligung an den wirtschaftlichen Vorteilen

soll angestrebt werden.

c) Wir stehen einer Bürgerbeteiligung an der Investition zur Errichtung der Anlagen aufgeschlossen gegenüber.